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Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen



Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen

Mehr Autonomie für die deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Hervorragende Forschung braucht hervorragende Bedingungen – im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung hat daher das Bundeskabinett auf Initiative von Bundesforschungsministerin Schavan am 30. Juli 2008 einen Fünf-Punkte-Plan für mehr Selbstständigkeit der Forschungseinrichtungen beschlossen (http://www.bmbf.de/de/12268.php). Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, den Einrichtungen künftig deutlich größere Freiräume in den Bereichen Haushalt, Personal, Vernetzung, Bau und Beschaffung einzuräumen.

Wesentliche Punkte dieser Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ sind die Einführung von Globalhaushalten, verbesserte Möglichkeiten zur Gewinnung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Förderung der Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie Vereinfachungen bei Baumaßnahmen und Beschaffungen. In allen diesen Bereichen sollen den Einrichtungen mehr Freiräume gewährt und eine stärkere Eigenverantwortung übertragen werden. Im Fokus der Initiative stehen die großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofergesellschaft, Helmholtzzentren, Leibniz-Gemeinschaft) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

Die Arbeitsgemeinschaft Ressortforschung begrüßt es außerordentlich, dass auch die Ressortforschungseinrichtungen in die Diskussion zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative einbezogen wurden. Die Arbeitsgemeinschaft sowie einige Ministerien hatten sich hierfür intensiv eingesetzt. Auch wenn die Übernahme der jetzt festgelegten Maßnahmen auf Ressortforschungseinrichtungen mit hohem Forschungs- und Entwicklungsanteil zunächst noch geprüft und ressort- und einrichtungsspezifisch erfolgen soll, erwartet die Arbeitsgemeinschaft, dass auch diesen Einrichtungen entsprechende Flexibilisierungen in den Rahmenbedingungen gewährt werden. Nur so kann das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, „die Bedingungen der Ressortforschung bestmöglich zu gestalten und sicherzustellen, dass diese auch zukünftig hochwertige Ergebnisse liefern kann“ (Konzept einer modernen Ressortforschung, Dezember 2007). Die Ressortforschungseinrichtungen liefern einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Lebensqualität jedes Einzelnen. Sie dürfen hier nicht benachteiligt werden.

August 2008

Information

2016-09-08  

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